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Abschreibungen sind mit Blick auf die Steuer ein bedeutendes Instrument für Unternehmen. Sie ermöglichen es, die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern über die Zeit immer wieder steuerlich geltend zu machen. Richtig angewendet, bieten sie dadurch sowohl einen realistischen Ausweis des Unternehmensvermögens als auch erhebliche finanzielle Vorteile. Im Folgenden wollen wir näher erläutern, welche Abschreibungsarten es gibt, wie sie in der Praxis angewendet werden und welche typischen Fehler dabei auftreten.


Was sind Abschreibungen und warum sind sie für die Steuer relevant?

Das Prinzip der Abschreibung für das Finanzamt basiert darauf, dass jedes Wirtschaftsgut im Laufe der Zeit an Wert verliert – sei es durch Abnutzung, technischen Fortschritt oder wirtschaftliche Entwertung. Es soll diesen Wertverzehr möglichst genau abbilden und die Kosten eines Wirtschaftsguts auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilen. Für Unternehmen bedeutet das: Statt hohe Anschaffungskosten sofort vollständig geltend zu machen, wird der Aufwand durch die Abschreibung über mehrere Jahre als Betriebsausgabe in der Steuer berücksichtigt.

Gesetzliche Grundlagen – § 7 EStG und AfA

Die rechtliche Basis für Abschreibungen und die entsprechende Steuer findet sich vor allem in § 7 Einkommensteuergesetz (EStG). Hier ist geregelt, wie die „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) vorzunehmen ist. Ergänzend dazu legen in Deutschland die amtlichen AfA-Tabellen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern fest. Sie bilden in der Praxis den Standardmaßstab für zulässige Abschreibungen und die entsprechende Steuer.

Wer darf abschreiben? Voraussetzungen für Unternehmen

Von diesem Steuerkonzept können sämtliche Unternehmen profitieren. Auch bei Kleinunternehmerregelung und für Freiberufler ist die Abschreibung möglich, wenn es Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen gibt. Voraussetzung ist, dass das Wirtschaftsgut:

  • längerfristig genutzt wird
  • selbstständig bewertbar ist
  • einer planmäßigen Abnutzung unterliegt

 

Kurzfristig eingesetzte oder zum Verkauf bestimmte Güter sind nicht abschreibungsfähig.


Arten der Abschreibung in der Steuer

Lineare Abschreibung (der Standardfall)

Bei der linearen Abschreibung werden Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer des Gutes verteilt. Diese Methode sorgt für Planungssicherheit und ist die am häufigsten gewählte AfA-Form. Ein Laptop mit 1.200 Euro Anschaffungskosten und einer Nutzungsdauer von drei Jahren wird beispielsweise jährlich mit 400 Euro abgeschrieben.

Degressive Abschreibung (befristet nutzbar)

Die degressive Abschreibung erlaubt bei der Steuer höhere Abschreibungsbeträge am Anfang, die mit der Zeit sinken. Nach längerem Aussetzen wurde sie zum 1. Juli 2025 erneut eingeführt und gilt aktuell für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden. Durch die Wiedereinführung sollen private und unternehmerische Investitionen in Deutschland angeregt werden. Auch die Liquidität von Unternehmen profitiert. Weitere gesetzliche Sonderregelungen bestimmen, wann diese Methode zulässig ist.

Sonderabschreibungen nach § 7g EStG

Kleine und mittelständische Unternehmen können zusätzlich Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen. Nach § 7g EStG sind bis zu 20 % der Anschaffungskosten neben der regulären Abschreibung möglich, wenn bestimmte Steuer-Voraussetzungen erfüllt sind. Dadurch lassen sich spezielle Investitionen gezielt steuern.

Sofortabschreibung für GWG bis 800 € netto

 

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die in der Anschaffung nur bis zu 800 Euro netto gekostet haben, können sofort in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe abgezogen werden. Dies reduziert Verwaltungsaufwand der Abschreibung und verbessert kurzfristig die Last der Steuer.

Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter (800 € – 1.000 €)

 

Liegt der Anschaffungspreis zwischen 800 und 1.000 Euro netto, können Unternehmen statt der Sofortabschreibung auch einen Sammelposten bilden. Dieser wird über fünf Jahre gleichmäßig aufgelöst, unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer.

 

 


Abschreibungen in der Praxis: Dienstwagen, Arbeitsmittel & Co.

Betriebe und Selbstständige sollten heute beachten, dass Abschreibungen in der Praxis durch die automatisierte Verbuchung und Berechnung erheblich vereinfacht werden können. Digitale Systeme wie eine akkurate Buchhaltungssoftware unterstützen dabei, Abschreibungen für die Steuer korrekt abzubilden, geringwertige Wirtschaftsgüter effizient zu verwalten und Sammelposten übersichtlich nachzuhalten. Gleichzeitig lassen sich Sonderabschreibungen oder Investitionsabzugsbeträge strukturiert erfassen und dokumentieren.

 

IT- und Büroausstattung (Laptops, Softwarelizenzen, Drucker)

Digitale Arbeitsmittel wie Computer, Drucker oder Softwarelizenzen haben meist eine kurze betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (zwei bis drei Jahre). Gerade hier spielt die Sofortabschreibung von GWG eine große Rolle, da viele Anschaffungen den 800-Euro-Grenzwert nicht überschreiten.

 

Fahrzeuge im Betriebsvermögen

Die Abschreibung eines Dienstwagens erfolgt in der Regel über sechs Jahre linear. Besonderheiten entstehen, wenn der Wagen auch privat genutzt wird: Dann sind zusätzliche Versteuerungen (1-%-Regelung oder Fahrtenbuch) erforderlich, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen. In diesen Fällen kann eine moderne Fahrtenbuch-Software Gold wert sein.

 

Maschinen und Produktionsanlagen

Maschinen haben längere Nutzungsdauern – oft zwischen acht und zwölf Jahre. Hier kann die aktuell mögliche degressive Abschreibung sinnvoll sein. Wenn in den ersten Jahren hohe Aufwendungen über die Abschreibung bei der Steuer geltend gemacht werden, lassen sich Investitionen schneller amortisieren.

 

Gebäude und bauliche Anlagen

Bei Gebäuden beträgt die reguläre Abschreibungsdauer in der Regel 33 bis 50 Jahre. Je nach Baujahr und Nutzung gelten unterschiedliche AfA-Sätze:

  • bei neueren Wohngebäuden 2 % linear (Nutzungsdauer 50 Jahre)
  • bei Gebäuden vor 1925 errichtet 2,5 % (40 Jahre)
  • bei Betriebsgebäuden können andere Sätze (3 % = 33 Jahre) gelten

 

Für Sonderfälle wie energetische Sanierungen gibt es zusätzliche Abschreibungsoptionen, wobei die AfA unabhängig von der tatsächlichen Marktwertentwicklung der Immobilie erfolgt. Der Fiskus erkennt nur den „planmäßigen Wertverzehr“ als steuerliche Betriebsausgabe an.

 

Eine direkte Integration der ermittelten Werte in Buchführung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz sorgt zudem für Transparenz und reduziert den administrativen Aufwand. Auf diese Weise können Unternehmen Fehlerquellen minimieren und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zuverlässig nutzen. Buchhaltungssoftware für Freiberufler muss hierbei oft spezielle Bereiche abdecken.


Was müssen Freiberufler bei der Abschreibung beachten?

Freiberufler sind meist nicht zur Bilanzierung verpflichtet und führen ihre Buchhaltung typischerweise über die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Hierbei ist lediglich zu sagen, dass die Abschreibung für die Steuer auf Anlagegüter separat ausgewiesen werden muss. Dafür ist die Anlage AVEÜR zu verwenden. 

 

Ist die selbstständige Person als Kleinunternehmer nach § 19 UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit, kann sie Abschreibungen ebenfalls wie jedes andere Unternehmen nutzen. Allerdings dürfen in der Steuererklärung nur die Nettobeträge als Betriebsausgabe erfasst werden, da die Vorsteuer entfällt. 


Vorteile in der Steuer durch strategische Planung der Abschreibung

Indem Unternehmen ihre Abschreibung geschickt planen, können sie Zahlungen zeitlich steuern und die Liquidität des eigenen Geschäfts verbessern. Besonders in investitionsintensiven Jahren erhöht eine clevere Strategie den finanziellen Spielraum. Dann reduziert die Abschreibung den steuerpflichtigen Gewinn und damit die abzuführende Steuer deutlich. Eine kluge Planung verhindert zudem Überbelastungen in späteren Jahren. Ziel sollte es immer sein, eine gleichmäßige Gewinn- und Steuerentwicklung zu sichern.

Kombination von Sonder-AfA & Investitionsabzugsbetrag

Werden der sogenannte Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) und Sonderabschreibungen kombiniert, bietet das oft eine lukrative Möglichkeit, um Investitionen vorzufinanzieren und steuerliche Vorteile über mehrere Jahre zu verteilen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren von dieser Möglichkeit. Der IAB ist demnach nicht identisch mit der Sonderabschreibung, sondern ein vorgreifendes Instrument (bis 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten).


Welche Fehler werden beim Abschreiben durch das Finanzamt beanstandet?

Selbst kleine Fehler der Abschreibung führen bei der Steuer schnell zu Beanstandungen und Nachteilen. Die Finanzverwaltung prüft genau, ob:

  • die angesetzte Nutzungsdauer den AfA-Tabellen entspricht.
  • Wirtschaftsgüter im Fall der Sonderabschreibungen unter der GWG-Grenze liegen.
  • fehlerhafte Buchungen vorgenommen wurden.
  • Anschaffungen durch Rechnungen, Verträge und ggf. Zusatzvereinbarungen belegt werden können.

 

Ohne lückenlose Dokumentation ist die steuerliche Anerkennung gefährdet. Buchführungssoftware auf dem neuesten Stand der Technik erleichtert diesen Schritt meist erheblich.


Mit der Abschreibung die Last der Steuer gezielt senken

So zeigt sich, dass Abschreibungen nicht nur als lästiger Pflichtbestandteil der Buchhaltung betrachtet werden sollten. Richtig eingesetzt, verschaffen sie Unternehmen spürbare steuerliche Vorteile. Wer die verschiedenen Abschreibungsarten kennt und strategisch kombiniert, kann Investitionen und Steuern für Unternehmen genau planen und sich Liquiditätsvorteile sichern.

 

Das Wichtigste zu Abschreibung & Steuer:

  • Ob lineare AfA, degressive Abschreibung oder Sonderabschreibung nach § 7g EStG: Jede Methode bietet eigene Chancen, die sich im Unternehmensalltag gezielt nutzen lassen.
  • Mit moderner Software können Berechnungen automatisiert, Dokumentationen lückenlos geführt und steuerliche Spielräume optimal ausgeschöpft werden.
  • Die beste Strategie für die Abschreibung ergibt sich oft aus einer engen Zusammenarbeit mit Steuerberatern, kombiniert mit digitaler Unterstützung.

 

So bleiben Unternehmen und Freelancer auf der sicheren Seite und nutzen die Abschreibung optimal zur Gestaltung der Steuer.