Die steuerfreie Einnahme – Einkünfte ohne Abzug nutzen!
Welche Einnahme bleibt wirklich steuerfrei? Alles zu Optionen, Irrtümern und Angaben in der Steuererklärung – auch für Selbstständige. Jetzt informieren!
Dezember 2025
Welche Einnahme bleibt wirklich steuerfrei? Alles zu Optionen, Irrtümern und Angaben in der Steuererklärung – auch für Selbstständige. Jetzt informieren!
Dezember 2025
Eine steuerfreie Einnahme stellt im deutschen Steuerrecht eine gezielte Ausnahme dar, die nicht zufällig entstanden ist. Zwar gilt der Grundsatz: Alle Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer, doch auch der Gesetzgeber macht in manchen Fällen eine Ausnahme. Es geht vor allem darum, soziale Härte zu vermeiden oder gewünschte Tätigkeiten zu fördern. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass steuerfreie Einnahmen häufig missverstanden werden. Nicht alles, was steuerfrei ist, hat keine Bedeutung in der Steuererklärung. Wer eine steuerfreie Einnahme also korrekt nutzen möchte, sollte verstehen, warum diese Freiheit besteht und wo ihre Grenzen verlaufen.
Eine steuerfreie Einnahme liegt immer dann vor, wenn ein Geld- oder Sachzufluss zwar als Einnahme gilt, aber ausdrücklich von der Einkommensteuer ausgenommen ist. Die zentrale Rechtsgrundlage bildet hierbei § 3 EStG, der zahlreiche Steuerbefreiungen regelt. Sie dienen beispielsweise der Förderung des Ehrenamts oder auch einem Ausgleich beruflich bedingter Mehrkosten. Für eine steuerfreie Einnahme müssen alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Steuerpflichtige Einnahmen erhöhen das zu versteuernde Einkommen und werden mit dem individuellen Steuersatz belastet. Eine steuerfreie Einnahme bleibt dagegen unberücksichtigt, kann jedoch indirekte Auswirkungen haben. Beispielsweise spielt sie bei der Prüfung von Einkommensgrenzen eine Rolle. Deshalb darf sie nicht ignoriert werden und kann über den Progressionsvorbehalt auch die Steuer anderer Einkünfte erhöhen.
Zu den bekanntesten Formen der steuerfreien Einnahme zählen private Vermögenszuflüsse, die nicht auf einer Gegenleistung beruhen. Typischerweise handelt es sich dabei um Einnahmen, die nicht als Einkünfte im steuerlichen Sinne gelten. Dazu zählen insbesondere
Es fällt keine Einkommensteuer an, was die Einnahmen aber nicht grundsätzlich steuerfrei macht – pro Jahr kann beispielsweise auch eine Schenkungssteuer anfallen. Die Befreiung endet daher nicht automatisch mit der Einkommensteuer, sondern erfordert stets eine ganzheitliche Betrachtung.
Auch in Arbeitsverhältnissen kann eine steuerfreie Einnahme auftauchen. Hier existieren zahlreiche gesetzlich geregelte Möglichkeiten. Ziel ist es, beruflich bedingte Mehrbelastungen auszugleichen oder bestimmte Leistungen zu fördern. Es geht unter anderem um:
Die effizientere Nettogestaltung setzt jedoch auch bei Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, die steuerfrei sind, eine korrekte Abrechnung voraus.
Sozialleistungen nehmen im Bereich der steuerfreien Einnahme eine besondere Stellung ein, da sie primär der Existenzsicherung dienen. Es handelt sich unter anderem um Kindergeld, BAföG oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Auch das Elterngeld ist steuerfrei, wirkt jedoch über den Progressionsvorbehalt steuersatzerhöhend. Gerade hier zeigt sich, dass Steuerfreiheit nicht automatisch steuerlich neutral ist. Die korrekte Einordnung in der Steuererklärung ist daher unerlässlich, um unerwartete Effekte einer steuerfreien Einnahme zu vermeiden.
Nebentätigkeiten im gemeinnützigen oder sozialen Bereich werden steuerlich gezielt gefördert. Die bekanntesten Instrumente sind die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale. Sie ermöglichen steuerfreie Einnahmen bis zu gesetzlich festgelegten Höchstbeträgen, sofern die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird. Diese Regelungen eröffnen attraktive Gestaltungsspielräume, verlieren jedoch ihre Wirkung, sobald die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind oder die Beträge überschritten werden.
Neben den gängigen Fällen enthält § 3 EStG eine Vielzahl weiterer steuerfreier Einnahmen. Dazu gehören etwa bestimmte Entschädigungen, Zuschüsse zu Gesundheitsmaßnahmen oder Einnahmen aus begünstigten Auslandstätigkeiten. Diese Tatbestände sind häufig komplex und setzen detaillierte Kenntnisse voraus, für die Steuerberater heute auch eine hochwertige Steuerberater-Software einsetzen. Gerade bei Sonderfällen ist eine präzise Prüfung erforderlich.
Insbesondere auch Einnahmen von Kleinunternehmern sind in bestimmten Fällen steuerfrei oder zumindest nicht einkommensteuerpflichtig. Dazu zählen vor allem echte Zuschüsse oder private Einlagen, da sie keine betrieblichen Umsätze darstellen. Auch umsatzsteuerfreie Umsätze fallen bis zu einer konkreten Grenze darunter, wird die Kleinunternehmerregelung angewendet.
Ein zentrales Abgrenzungskriterium bei steuerfreien Einnahmen ist die Unterscheidung zwischen Freigrenzen und Freibeträgen. Während Freibeträge dauerhaft steuerfrei bleiben und nur der übersteigende Betrag besteuert wird, führt das Überschreiten einer Freigrenze dazu, dass die gesamte Einnahme steuerpflichtig ist. Mit Blick auf eine steuerfreie Einnahme ist dies besonders relevant, da schon geringe Überschreitungen erhebliche Folgen haben können. Buchhalter kennen die jeweiligen Grenzen meist und nutzen häufig eine intelligente Buchhaltungssoftware.
Technische Hilfsmittel erleichtern zudem die Einhaltung der Dokumentationspflichten. Denn auch bei einer steuerfreien Einnahme kann das Finanzamt Nachweise anfordern. Das gilt ebenfalls für Selbstständige, die Einnahmen als steuerfrei verbuchen.
Da eine steuerfreie Einnahme stets an Bedingungen geknüpft ist, kann sie in bestimmten Fällen nachträglich steuerpflichtig werden. Rückwirkend passiert dies vor allem, wenn die nötigen Voraussetzungen doch nicht gegeben waren. Nachzahlungen und zusätzliche Zinsen sind keine Seltenheit, was die genaue Prüfung mit einer Buchführungssoftware umso wichtiger macht.
Klassische Irrtümer bei steuerfreien Einnahmen
Diese Irrtümer führen regelmäßig zu fehlerhaften Steuererklärungen. Eine saubere Abgrenzung ist daher essenziell, um steuerliche Risiken zu vermeiden.
Steuerfreie Betriebseinnahmen dürfen also auch von Unternehmen und Selbstständigen in der Steuererklärung nicht pauschal ausgeblendet werden. Es gilt, sie korrekt zu erfassen, da sie für andere steuerliche Berechnungen relevant sind. Die Zuordnung erfolgt je nach Art der steuerfreien Einnahme in den vorgesehenen Anlagen – für Kleinunternehmer beispielsweise in der Anlage EÜR. Das Finanzamt prüft insbesondere die schlüssige Darstellung und die klare Abgrenzung zu steuerpflichtigen Betriebseinnahmen. Eine saubere Buchführung und vollständige Belege erleichtern die Prüfung und reduzieren Rückfragen.
Hinweis aus steuerlicher Sicht: Jede steuerfreie Einnahme entfaltet ihren vollen Nutzen, wenn sie korrekt erklärt und rechtlich sauber eingeordnet wird. Die strategische Nutzung durch eine Kombination verschiedener Steuerbefreiungen ist möglich, aber oft anspruchsvoll. Arbeiten Sie hierfür am besten mit einem modernen Steuerberater und der richtigen Mandanten-Software.
Somit bietet eine steuerfreie Einnahme sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Selbstständigen erhebliche Potenziale. Die steuerliche Entlastung greift aber nur, wenn klare gesetzliche Voraussetzungen eingehalten werden. Steuerfreiheit bedeutet weder Abgabenfreiheit noch Beliebigkeit. Wer korrekt einordnet, dokumentiert und erklärt, handelt wirtschaftlich klug und rechtssicher. Gerade bei komplexen Einkommensverhältnissen empfiehlt sich eine professionelle Begleitung, um jede steuerfreie Einnahme optimal zu nutzen.