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Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zählt zu den kritischsten Themen im Bereich der GmbH-Besteuerung. Für Unternehmen bedeutet sie nicht nur eine steuerliche Mehrbelastung, sondern auch erhebliche Haftungsrisiken. Wir wollen im Detail beleuchten, was unter einer vGA zu verstehen ist, wie sie entsteht, welche Folgen drohen und warum Unternehmen die verdeckte Gewinnausschüttung in der Praxis besser vermeiden sollten.


Die Definition: Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)?

Nach § 8 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz (KStG) liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften immer dann vor, wenn ihr Einkommen durch unangemessene Aufwendungen gemindert wurde. Mit anderen Worten: Gewährt das Unternehmen einen finanziellen Vorteil ohne klare unternehmerische Grundlage, spricht man von einer verdeckten Gewinnausschüttung. Sie basiert in diesem Fall nur auf der Gesellschafterstellung.

 

Der Unterschied zur offenen Gewinnausschüttung

Der Unterschied liegt auf der Hand, denn eine offene Gewinnausschüttung wird – etwa in Form einer Dividende – ordnungsgemäß beschlossen, dokumentiert und versteuert. Bei der verdeckten Gewinnausschüttung geschieht dies, wie der Name sagt, unbemerkt. Sie taucht in der Regel in laufenden Geschäftsvorfällen auf und ist in den Verträgen nicht als Gewinnausschüttung erkennbar. Darin liegt ein großes Steuerrisiko. Eine unerkannte vGA kann bei einer Betriebsprüfung erhebliche Nachzahlungen auslösen.


Wie wird die verdeckte Gewinnausschüttung geprüft? 4 Kriterien im Überblick

Ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, ist in der Praxis nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Schließlich geschieht sie verdeckt. Die Finanzverwaltung orientiert sich deshalb an klar definierten Kriterien, die im Rahmen von Betriebsprüfungen regelmäßig angewendet werden.

 

Für eine verdeckte Gewinnausschüttung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vorteilsgewährung an den Gesellschafter oder eine nahestehende Person
  • Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis, nicht durch betriebliche Gründe
  • Ein außenstehender Dritter hätte diese Konditionen nicht akzeptiert
  • Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der Gesellschaft

 

Die Anwendung dieser Prüfkriterien dient als verlässlicher Leitfaden, um potenzielle Risiken auch über eine entsprechende Buchführungssoftware rechtzeitig zu identifizieren. Folgen einer bemerkten verdeckten Gewinnausschüttung sind wiederum teuer und unangenehm.

 

Typische Beispiele für verdeckte Gewinnausschüttungen

Überhöhte Gehälter an Gesellschafter-Geschäftsführer

Unangemessene Pacht- oder Mietzahlungen

Privatnutzung von Firmenwagen oder Immobilien

Unentgeltliche Leistungen an Gesellschafter

Wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer ein Gehalt bezieht, das deutlich über der marktüblichen Vergütung liegt, wertet das Finanzamt dies als vGA. Hier zählt der Fremdvergleich: Würde ein unabhängiger Geschäftsführer dieselbe Vergütung akzeptieren?

Zahlt die GmbH für ein vom Gesellschafter überlassenes Grundstück oder Gebäude eine überhöhte Miete, liegt ebenfalls schnell eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Gleiches gilt, wenn ein Gesellschafter von der GmbH überhöhte Pachtzahlungen erhält.

Die private Nutzung von Firmenwagen, Ferienimmobilien oder anderen Wirtschaftsgütern durch Gesellschafter ohne angemessene Versteuerung oder Nutzungsentgelt ist in der Praxis häufig schwer zu überprüfen. Auch sie gilt als typisches Beispiel für die verdeckte Gewinnausschüttung.

Erbringt die GmbH Dienstleistungen – etwa Buchhaltung, IT-Support oder Warenlieferungen – ohne angemessene Vergütung an ihre Gesellschafter, führt dies ebenfalls zu einer verdeckten Vorteilsgewährung, die durch das Finanzamt geahndet werden kann.


Folgen und Besteuerung der verdeckten Gewinnausschüttung

Eine verdeckte Gewinnausschüttung hat weitreichende steuerliche Folgen für Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter. Neben der außerbilanziellen Korrektur des zu versteuernden Gewinns wird der begünstigte Gesellschafter direkt steuerlich herangezogen. Schlimmstenfalls drohen strafrechtliche Konsequenzen.

  • Korrektur des zu versteuernden Einkommens: Das Einkommen der GmbH muss steuerlich so korrigiert werden, als wäre die vGA nicht erfolgt. Somit werden unzulässige Betriebsausgaben außerbilanziell hinzugerechnet, wodurch die Steuerlast steigt.
  • Körperschaftsteuerliche Auswirkungen: Da die verdeckte Gewinnausschüttung den steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft erhöht, fällt eine zusätzliche Körperschaftsteuer an. Die zu Unrecht als Aufwand verbuchten Beträge sind nicht abzugsfähig.
  • Einkommensteuerliche Folgen beim Gesellschafter: Auf Ebene des Gesellschafters wird die verdeckte Gewinnausschüttung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) gezählt. Damit kommt es zu einer Doppelbelastung: Die GmbH versteuert den Gewinnanteil zusätzlich, und die Besteuerung der vGA erfolgt für den Gesellschafter nochmals im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung.
  • Zins- und Strafrisiken bei Nichtaufdeckung: Wird eine vGA erst im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt, drohen neben Steuernachzahlungen auch Zinsen (§ 233a AO) und ggf. steuerstrafrechtliche Konsequenzen.

Gerade in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann die Finanzverwaltung empfindlich reagieren. Deshalb sind Vorsicht, Gründlichkeit und ein präzises Vorgehen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung geboten.

 

Auch eine moderne, auf alle Sonderfälle abgestimmte Buchhaltungssoftware hilft Unternehmen dabei, Stolperfallen aus dem Weg zu gehen.


Vermeidung von verdeckten Gewinnausschüttungen in der Praxis

Damit Unternehmen auf der sicheren Seite sind, sollten alle Vereinbarungen zwischen GmbH und Gesellschaftern einem strengen Fremdvergleich standhalten. Maßstab ist die Frage: Würde ein außenstehender Dritter diese Bedingungen ebenfalls akzeptieren? Auch schriftliche Verträge, marktübliche Konditionen und nachvollziehbare Kalkulationen sind unverzichtbar. Nur so liegt im Prüfungsfall auf der Hand, dass kein verdeckter Vorteil gewährt wurde. Mit einem guten Gefühl wirtschaften zudem alle, die auf eine kontinuierliche Abstimmung mit Steuerberatern sowie den Einsatz spezialisierter Softwarelösungen setzen. Optionen reichen von ganzheitlichen Programmen bis hin zur spezialisierten Reisekosten-Software oder Fahrtenbuch-Software.

 

Checkliste zur schnellen Einordnung einer möglichen vGA

  • Sind die Konditionen marktüblich?
  • Wurde eine schriftliche Vereinbarung geschlossen?
  • Besteht ein klarer betrieblicher Grund für die Vereinbarung?
  • Gibt es belastbare Kalkulationen und Nachweise?

 

Ebenso hilfreich ist die laufende Beobachtung aktueller Rechtsprechungen und steuerlicher Gesetzesänderungen, da sich die Kriterien für die Angemessenheit von Leistungen im Laufe der Zeit verändern können. Wer über ein systematisches internes Kontrollsystem verfügt, kann auch komplexe Sachverhalte rechtssicher einordnen.


Verdeckte Gewinnausschüttung rechtzeitig erkennen – Haftungsrisiken vermeiden

Die vGA ist keine Randerscheinung, sondern ein zentrales Thema für jede Kapitalgesellschaft – vor allem für GmbHs. Nur wer genau darüber Bescheid weiß, kann hohe Nachzahlungen und Haftungsgefahren vermeiden.

 

Mit der passenden Kombination aus fachlicher Expertise und digitalen Hilfsmitteln wie einer spezialisierten Mandanten-Software für Steuerberater müssen Betriebe nicht befürchten, versehentlich mit einer verdeckten Gewinnausschüttung konfrontiert zu werden, und wirtschaften sauber und offiziell.