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So emotional die Nachfolge in Betrieben auch sein mag, sie bedeutet auch steuerliche Reaktionen wie beispielsweise die Erbschaftssteuer für Unternehmen. Dadurch bleibt das Event kein rein familiäres Ereignis, sondern sorgt für größere Veränderungen. Ist es so weit, sollten die neuen Führungskräfte mögliche finanzielle Belastungen kennen, um Schwierigkeiten zu vermeiden. Deshalb möchten wir näher beleuchten, wie Unternehmer das familiäre Lebenswerk durch eine strategische Planung erhalten.


Warum ist die Erbschaftssteuer für Unternehmen ein kritisches Thema?

Wird ein Unternehmen im Erbfall übertragen, greifen automatisch die Regelungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG). In diesen Momenten kommt es auf eine klare Nachfolgeregelung an. Ohne sie drohen einerseits familiäre Konflikte und andererseits Liquiditätsengpässe. Erben müssen häufig hohe Steuerzahlungen leisten, bevor sie überhaupt Zugriff auf die Mittel des Unternehmens haben. Das kann vor allem für mittelständische Betriebe zum Verhängnis werden. Im schlimmsten Fall fühlen sich Verantwortliche dazu gedrängt, Teile des Betriebsvermögens zu verkaufen, um die Steuer zu begleichen. Somit zeigt sich, dass die Erbschaftssteuer für Unternehmen durchaus eine Gefahr darstellt, die die Stabilität gefährdet.

Wann genau fällt die Erbschaftssteuer in einem Unternehmen an?

Die Erbschaftssteuer entsteht mit dem Zeitpunkt des Todes eines Unternehmers, da dieser Moment den sogenannten Erbfall markiert. Dann prüft das Finanzamt, ob und in welchem Umfang Betriebsvermögen aus einer Firma auf Erben übergeht. Vor allem der Unternehmenswert, die Steuerklasse des Erben sowie mögliche Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen spielen eine Rolle und können die Steuerlast reduzieren, sollte das Geschäft fortgeführt werden.

Wer gilt als Erbe eines Unternehmens?

Nachfolger wurden bestenfalls im Testament oder Gesellschaftsvertrag ausdrücklich als solche bestimmt. Sowohl Familienmitglieder wie Kinder oder Ehepartner als auch externe Personen kommen infrage. Existiert keine eindeutige Regelung, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dann müssen sich Betriebe neben der Erbschaftssteuer für Unternehmen auch mit einer unerwarteten Miterbengemeinschaft auseinandersetzen, die zu betrieblichen Problemen und Unstimmigkeiten führen kann.

Wie funktioniert die Bewertung von Unternehmen für die Erbschaftssteuer?

Wie viel die jeweilige Firma wert ist, die Geschäftsführende vererben, wird in der Regel nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren (§ 199 BewG) berechnet. Dabei fließt auch der durchschnittliche nachhaltige Gewinn der letzten Jahre in die Bewertung des Unternehmenswertes ein. Alternative Verfahren wie z. B. das Substanzwert- oder das IDW S1-Gutachten sind je nach Fall ebenfalls zulässig, wenn sie ein realistischeres Bild liefern.

Achtung: Eine zu hohe Bewertung bedeutet eine höhere Steuerlast. Daher sollte die Bewertung eines Unternehmens für die Erbschaftssteuer mit einem Fachgutachter abgestimmt werden. Zu einem realistischen Ergebnis tragen insbesondere valide Daten bei, die über eine moderne Buchhaltungssoftware dokumentiert werden können.


Erbschaftssteuer für Unternehmen berechnen

Die Berechnung der Erbschaftssteuer für Unternehmen erfolgt in mehreren Schritten.

  1. Zunächst wird der Unternehmenswert ermittelt.
  2. Anschließend prüft das Finanzamt, welcher Anteil des Vermögens als begünstigtes Betriebsvermögen gilt und teilweise oder vollständig steuerlich verschont bleiben kann.
  3. Das verbleibende, nicht begünstigte Vermögen, wird mit dem individuellen Steuersatz entsprechend der Steuerklasse des Erben versteuert.

Dabei gelten bei Unternehmensvermögen dieselben Erbschaftssteuersätze wie bei privaten Erbschaften – also je nach Steuerklasse des Erben zwischen 7 % und 50 %. Allerdings gibt es für betriebliche Erbschaften besondere Verschonungsregelungen, die die Steuerlast reduzieren.


Firma erben und Belastung der Erbschaftssteuer senken

Das Thema der Erbschaftssteuer muss für Unternehmen nicht negativ enden. Betriebe können die Belastung effektiv reduzieren, wenn sie frühzeitig handeln. Der Schlüssel ist eine gezielte steuerliche Gestaltung. Hierbei stehen beispielsweise Verschonungsregelungen (§§ 13a, 13b ErbStG) im Fokus. Durch sie lässt sich der Erhalt des Unternehmens sichern. Voraussetzung ist die Erfüllung bestimmter Bedingungen, wie der Lohnsummenregel oder der Behaltensfrist.

Unterschied zwischen Privat- und Betriebsvermögen

Ein zentraler Punkt, der einen massiven Unterschied ausmacht, ist: Nicht jedes Vermögen wird gleich besteuert. Betriebsvermögen von Unternehmen genießt steuerliche Privilegien.

Zum Betriebsvermögen zählen:

  • Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb unmittelbar dienen
  • Beteiligungen an Personengesellschaften
  • Geschäftsanteile an Kapitalgesellschaften (ab 25 %)

Die Abgrenzung ist entscheidend, da sie bestimmt, ob steuerliche Verschonungen bei der Erbschaftssteuer für Unternehmen greifen können.

Steuerliche Verschonungsregeln für Betriebsvermögen

Die 85%-Verschonung (Regelverschonung)

 

Nach § 13a ErbStG bleiben 85 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei, wenn der Betrieb mindestens fünf Jahre fortgeführt wird. Die restlichen 15 Prozent unterliegen der normalen Besteuerung, können aber durch Freibeträge weiter reduziert werden.

Die 100%-Verschonung (Optionsverschonung)

 

Bestimmte Voraussetzungen lassen es zu, dass die Erbschaftssteuer einer Firma entfällt, da Betriebsvermögen steuerfrei übertragen werden kann. Diese sogenannte Optionsverschonung setzt voraus, dass das Unternehmen mindestens sieben Jahre fortgeführt wird und Grenzen beim Verwaltungsvermögen eingehalten werden.

 

Welche Voraussetzungen gibt es, um die Erbschaftssteuer für eine Firma zu senken?

Damit die Steuervergünstigungen mit Blick auf die Erbschaftssteuer von Unternehmen optimal genutzt werden, müssen Betriebe wiederum folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die durchschnittliche Lohnsumme darf in fünf bzw. sieben Jahren, in Abhängigkeit von der Beschäftigtenanzahl, nicht unter einen bestimmten Prozentsatz fallen (Lohnsummenregel).
  • Der Betrieb darf während dieser Zeit nicht verkauft, aufgegeben oder liquidiert werden (Behaltensfrist).
  • Bei einer 100-Prozent-Verschonung sind maximal 10 Prozent des Unternehmensvermögens als Verwaltungsvermögen erlaubt.

Im Gegensatz zur früheren Rechtslage wird nun ausschließlich das begünstigte Betriebsvermögen von der Steuer befreit. Eine digitale Kanzlei weist Mandanten auf eine große Bandbreite an spezifischen Regelungen hin.


Wie lässt sich die Erbschaftssteuer bei Unternehmen weiter optimieren?

Es ist vor allem die vorausschauende Nachfolgeplanung, die steuerliche Risiken der Erbschaftssteuer für Unternehmen effektiv senkt. Dabei sollten Geschäftsführende auch eine Schenkung zu Lebzeiten in Betracht ziehen, um mehrfach Freibeträge zu nutzen und das Vermögen einer Firma schrittweise zu „vererben“.

Die Steuerfalle der Betriebsaufspaltung wird ohne frühzeitige Planung häufig übersehen. Werden beispielsweise Immobilien privat gehalten, aber an das Unternehmen vermietet, kann das zu einer Aufspaltung in Betriebs- und Besitzunternehmen führen. Dadurch entstehen nachteilige steuerliche Folgen. Es ist entsprechend wichtig, solche Konstruktionen regelmäßig zu überprüfen.

Freibeträge und Steuerklassen gezielt einsetzen

Fällt die Erbschaftssteuer für Unternehmen an, sollten die Erben weiterhin beachten, dass je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Steuerklassen und Freibeträge gelten. Momentan (Stand Oktober 2025) handelt es sich um die folgenden:

  • Ehegatten:000 € Freibetrag
  • Kinder:000 € Freibetrag
  • Enkel:000 € Freibetrag

Enge Familienangehörige haben dabei auch beim Firmenerbe Anspruch auf deutlich höhere steuerliche Freibeträge als weiter entfernte Verwandte oder nicht verwandte Personen.

Familiengesellschaften & Holding-Strukturen

Unternehmer, die sich mit der Erbschaftssteuer konfrontiert sehen, sollten weiterhin wissen, dass unternehmerische Familien zunehmend Holding-Strukturen nutzen, um ihr Vermögen zu bündeln und Nachfolgen flexibler zu gestalten. Eine solche Familiengesellschaft hat den praktischen Vorteil, dass Stimm- und Vermögensrechte getrennt werden können, wodurch mehr steuerliche Gestaltungsspielräume entstehen. Dabei bleibt die Geschäftsführung in vertrauten Händen.

Firma vererben: Welche Rolle spielt die Digitalisierung?

Auch digitale Tools sollten nicht unterschätzt werden, wenn es um die Planung der Erbschaftssteuer von Unternehmen geht. Buchführungssoftware und weitere Lösungen ermöglichen die bequeme tägliche Verwaltung von Geschäftsabläufen. Präzise Berechnungen, automatische Szenariovergleiche und die sichere Verwaltung von Unternehmensdokumenten tragen zudem dazu bei, dass die Nachfolge optimal eingeleitet werden kann. Das spart Zeit, minimiert Fehlerquellen und schafft Transparenz bei der Erbschaftssteuer einer Firma – insbesondere bei komplexen Gesellschaftsstrukturen oder grenzüberschreitenden Beteiligungen.


Häufige Fehler von Unternehmen mit Blick auf die Erbschaftssteuer

Letztlich gibt es einige Aspekte, die regelmäßig zu Unklarheiten oder unschönen Überraschungen führen, wenn es um die Erbschaftssteuer bei Unternehmen geht. Insbesondere die folgenden können aktiv vermieden werden:

  • Unklare oder fehlende Nachfolgeregelung: Fehlt die klare Aussage der Person, die eine Firma vererben wird, führt das am Ende oft zu Streit. Gesellschaftsverträge und Testamente sollten harmonisch sein und regelmäßig geprüft werden, um Widersprüche zu vermeiden.
  • Falsche Unternehmensbewertung: Eine überhöhte Bewertung führt zu einer unnötig hohen Steuerlast. Doch auch wenn diese zu niedrig ausfällt, kann das zu Streit mit dem Finanzamt führen. Nur ein professionelles Bewertungsgutachten schafft Rechtssicherheit.
  • Ignorieren der Lohnsummenregelung: Unternehmen verlieren Steuervergünstigungen rückwirkend, wenn sie die Lohnsummenregel zur Erbschaftssteuer verletzen. Das kann selbst Jahre nach der Übertragung zu erheblichen Nachforderungen führen.

Somit ist die Unternehmensnachfolge ein interdisziplinärer Bereich, bei dem Steuerberater, Fachanwälte und Nachfolgeexperten von Beginn an eingebunden werden sollten. Auch moderne Möglichkeiten von Steuerberater-Software spielen eine Rolle. Durch diese Hilfestellungen muss der Generationswechsel steuerlich kein unüberwindbares Hindernis darstellen, das die Liquidität gefährdet. Er ist lediglich ein Planungsthema. Wer rechtzeitig gestaltet, kann den Fortbestand seines Unternehmens sichern und gleichzeitig steuerliche Vorteile der Erbschaftssteuer für Unternehmen nutzen.