Gesetzlicher Überstundenzuschlag: Pflichten und Steuertipps
Ein Überstundenzuschlag ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wir erklären, wann eine Zuzahlung dennoch geleistet und versteuert werden muss.
Juni 2025

Ein Überstundenzuschlag ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wir erklären, wann eine Zuzahlung dennoch geleistet und versteuert werden muss.
Juni 2025
In vielen Branchen verschieben Mitarbeiter ihren Feierabend regelmäßig nach hinten – ob in der Produktion, im Dienstleistungssektor oder im Management. Ein gesetzlicher Überstundenzuschlag wird häufig dann angesprochen, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit dauerhaft überschritten wird. Der Umgang mit Überstunden ist dabei nicht nur eine arbeitsrechtliche, sondern auch eine steuerliche Herausforderung. Falsche Berechnungen oder die unzureichende Dokumentation können teuer werden. Wir zeigen verständlich, wann es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt, was Arbeitgeber und -nehmer beachten müssen, und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.
Fast jeder Angestellte dürfte sie schon einmal geleistet haben – Überstunden. Damit ist jener Zeitaufwand gemeint, der über die im Arbeitsvertrag geregelten Stunden hinausgeht. Anders verhält es sich mit der sogenannten Mehrarbeit, auch wenn der Begriff oft als Synonym genutzt wird. Die Definition von Mehrarbeit besagt, dass es sich dabei um eine Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit handelt – und damit um einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das ArbZG schreibt in § 3 vor, dass die werktägliche Arbeitszeit in der Regel acht Stunden nicht überschreiten darf. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur dann erlaubt, wenn der Ausgleich innerhalb von sechs Monaten erfolgt.
Wir können vorwegnehmen: Im deutschen Arbeitsrecht ist kein genereller gesetzlicher Anspruch auf einen Überstundenzuschlag verankert. Das bedeutet: Weder das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) noch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verpflichten Arbeitgeber per se zur Bezahlung von Überstunden oder zusätzlichen Aufschlägen. Vielmehr ergibt sich ein Anspruch aus:
In der Praxis sind insbesondere tarifgebundene Unternehmen häufig zur Zahlung eines höheren Entgelts bei Überstunden verpflichtet. Die Höhe variiert je nach Vereinbarung und liegt typischerweise zwischen 15 und 50 Prozent des regulären Stundenlohns. Bei Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit können Zuschläge sogar noch höher ausfallen und müssen im Lohnabrechnungsprogramm anders verbucht werden.
Auch, wenn es keinen festen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt, wirkt sich eine vertragliche Regelung für diese Fälle sehr positiv auf die Motivation und Zufriedenheit der Belegschaft aus. Die Vergütung signalisiert Wertschätzung und schafft Transparenz. Zu beachten ist jedoch: Auch ohne den Blick auf das Arbeitszeitgesetz wirkt sich dauerhafte Mehrarbeit negativ auf die Gesundheit von Mitarbeitern aus und ist deshalb nach Möglichkeit zu vermeiden.
Ein zentrales Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) konkretisierte 2022 die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung für alle Arbeitgeber – unabhängig von der Branche oder der Unternehmensgröße. Damit markierte es einen Wendepunkt im deutschen Arbeitsrecht und hatte gesetzliche Auswirkungen auf den Überstundenzuschlag.
Seither sind Betriebe verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Diese Pflicht trägt zur Nachvollziehbarkeit von Überstunden bei, insbesondere, wenn diese laut Arbeits- oder Tarifvertrag zu bezahlen und versteuern sind.
Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich eine präzise und transparente Regelung der Überstundenpraxis im Unternehmen und eine genaue Abrechnung über die jeweilige Buchführungssoftware. Folgende Aspekte sollten klar definiert sein:
Ein fehlerhafter oder unvollständiger Umgang mit Überstunden entgegen vertraglicher Bedingungen oder über die Mehrarbeitsgrenze hinaus kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen und zur Nachzahlung von Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen führen.
Zuschläge auf „normale“ Überstunden werden grundsätzlich wie reguläres Arbeitsentgelt behandelt und sind daher voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet: Der gesamte für die Überstunden gezahlte Lohn unterliegt der Lohnsteuer sowie den Beiträgen zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Besondere Regelungen gibt es nur für die sogenannten begünstigten SFN-Zuschläge (Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit).
Zwar gibt es keinen gesetzlichen Überstundenzuschlag, doch der Bund ermöglicht es Arbeitgebern, bestimmte Sätze für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) steuerfrei an Mitarbeiter auszuzahlen. Das Interesse dahinter ist sozial- und wirtschaftspolitisch. Auch Sozialversicherungsfreiheit kann – unter bestimmten Bedingungen – bestehen. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung klarer gesetzlicher Vorgaben.
Steuerfreie Zuschläge dürfen folgende Prozentsätze nicht überschreiten:
Zudem greift die Steuerfreiheit nur für den Teil des Grundlohns, der 50 Euro pro Stunde nicht übersteigt. Gehen Stundensätze darüber hinaus, ist dieser Anteil steuerpflichtig.
Gesetzlicher Rahmen für den steuerfreien Überstundenzuschlag:
Damit diese speziellen gesetzlich steuerfreien Überstundenzuschläge als solche nutzbar sind, müssen weiterhin folgende Bedingungen erfüllt sein:
Zuschläge, die für Überstunden zu regulären Arbeitszeiten unter der Woche geleistet werden, sind wie bereits beschrieben nicht steuerfrei – es sei denn, sie fallen unter die SFN-Kategorien.
In Arbeitsverträgen geht es nicht um einen gesetzlichen Überstundenzuschlag, sondern viel mehr um ein durchdachtes Lohnkonzept. Mitarbeiter profitieren und Arbeitgeber können steuerliche Vorteile optimal nutzen. Vor allem, wenn spezielle Überstunden nicht zu vermeiden sind, lassen sich gezielt steuerfreie Zuschläge einplanen.
Um steuerliche Vorteile durch Überstundenzuschläge bestmöglich auszuschöpfen, sollten Unternehmen alles an eine strategische Arbeitszeitgestaltung setzen. Sie können notwendige Schichten gezielt in Zeiträume legen, in denen steuerfreie Zuschläge zulässig sind – beispielsweise in die Nachtstunden ab 20 Uhr. So lassen sich Zusatzvergütungen realisieren, die für Arbeitnehmer netto attraktiv sind und gleichzeitig keine zusätzlichen Lohnnebenkosten verursachen.
Eine weitere sinnvolle Maßnahme besteht darin, Arbeitsgruppen oder Dienstpläne so zu strukturieren, dass vorhandene steuerfreie Zeitfenster effizient genutzt werden.
Vorteile für das Unternehmen:
Vorteile für Beschäftigte:
Entscheidend ist dabei eine verlässliche und lückenlose Dokumentation der geleisteten Arbeitszeiten und ihre Abrechnung über das jeweilige Lohnabrechnungsprogramm. Vor allem automatisierte Lohnabrechnungstools weisen Zuschläge transparent aus und verbuchen sie gesetzeskonform.
Einen festen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es in Deutschland nicht. Kein starr definierter Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts nimmt Unternehmen diesbezüglich in die Pflicht. Trotzdem profitieren sie von vertraglichen Regelungen und sollten den Einfluss festgelegter Lohnzuschläge nicht unterschätzen. Sie wirken auf die Personalplanung, die Lohnabrechnung und die steuerliche Gestaltung. Kümmert sich ein Betrieb proaktiv um das Thema, motiviert er Mitarbeiter – und kann steuerfreie Zusatzzahlungen nutzen.
Entscheidend ist ein durchdachtes Gesamtkonzept aus Arbeitszeitgestaltung, Lohnabrechnung und rechtlicher Absicherung. Besonders in arbeitsintensiven Branchen macht der richtige Umgang mit Überstunden den Unterschied. Ein gesetzlicher Überstundenzuschlag dürfte für viele Arbeitnehmer aber eine Wunschvorstellung bleiben.