Versteuerung von Dienstwagen mit Elektro-Antrieb
Welche Regelungen gelten für die Versteuerung von Dienstwagen mit Elektro-Antrieb? So können Unternehmen steuerlich von Elektro-Mobilität profitieren.
Januar 2024
Welche Regelungen gelten für die Versteuerung von Dienstwagen mit Elektro-Antrieb? So können Unternehmen steuerlich von Elektro-Mobilität profitieren.
Januar 2024
Fahrzeuge mit Elektro-Antrieb bieten sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile – ein Grund, weshalb sie zunehmend als Dienstwagen zum Einsatz kommen. Durch die besondere Versteuerung von Dienstwagen mit Elektro-Antrieb, im Gegensatz zu konventionellen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, profitieren Unternehmen und Selbstständige von steuerlichen Vorteilen. Zusätzlich stärken Kaufprämien und Förderungen den Anreiz, in Elektrofahrzeuge zu investieren.
Die Versteuerung von Dienstwagen mit Elektro-Antrieb unterscheidet sich von den steuerlichen Regelungen für Hybrid-Firmenwagen. Für die Versteuerung beider Varianten gilt:
Die Differenzierung zwischen Elektro- und Hybridfahrzeugen ist im Kontext der Versteuerung essenziell. Elektrofahrzeuge profitieren von einer niedrigeren Besteuerung des geldwerten Vorteils, was für Nutzer eine direkte Kostenersparnis bedeutet. Hybridfahrzeuge hingegen bieten ebenfalls Vorteile, die jedoch je nach Anteil des Elektrobetriebs und den Emissionswerten variieren können. Im Gegensatz dazu basiert die Versteuerung herkömmlicher Dienstwagen auf dem Gesamtlistenpreis, was in der Regel zu höheren steuerlichen Belastungen führt.
Bei der Versteuerung von Dienstwagen mit Elektro-Antrieb ist die Berechnung des geldwerten Vorteils ein zentraler Aspekt. Dieser richtet sich nach dem Listenpreis des Fahrzeugs. Der Listenpreis selbst fällt bei Elektrofahrzeugen nicht zwangsläufig geringer aus als bei herkömmlichen Fahrzeugen. Tatsächlich können Elektrofahrzeuge aufgrund ihrer fortschrittlichen Technologie und der Kosten für die Batterie oft sogar teurer sein. Der entscheidende Punkt bei der Versteuerung von Dienstwagen mit Elektro-Antrieb ist jedoch die Art und Weise, wie der geldwerte Vorteil berechnet wird, der für die Besteuerung relevant ist.
Übrigens: Der geldwerte Vorteil ist ein fiktiver Einkommensbetrag, der sich aus der privaten Nutzung eines Firmenwagens ergibt. Bei der Versteuerung von Dienstwagen mit Elektro-Antrieb wird dieser geldwerte Vorteil auf Basis des Listenpreises des Fahrzeugs ermittelt, aber es gelten besondere Steuersätze: Bei der Versteuerung von Dienstwagen mit Elektro-Antrieb wird für die Berechnung des geldwerten Vorteils ein reduzierter Prozentsatz des Listenpreises angewendet. Dieser beträgt für Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 01.09.2019 und dem 31.12.2030 angeschafft wurden bzw. werden, bis zu einem Listenpreis von 60.000 Euro nur 0,25 % des Listenpreises pro Monat – im Vergleich zu den üblichen 1 % bei herkömmlichen Fahrzeugen. Beträgt der Listenpreis des Elektrofahrzeugs, das im gleichen Zeitraum angeschafft wurde, 60.000 Euro oder mehr, liegt der Prozentsatz bei 0,5 %.
Beispiel: Versteuerung von Dienstwagen mit Elektro-Antrieb
Angenommen, der Listenpreis eines Elektro-Dienstwagens beträgt 40.000 Euro. Bei herkömmlichen Fahrzeugen würde der geldwerte Vorteil 1 % des Listenpreises pro Monat betragen, also 400 Euro. Für das Elektrofahrzeug gilt der Satz von 0,25 %, da der Betrag unter 60.000 Euro liegt. Der geldwerte Vorteil beträgt in diesem Fall 100 Euro. Das bedeutet, dass dann nur 100 Euro als Einkommen versteuert werden müssen.
Plug-in-Hybrid-Dienstwagen werden mit 0,5 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: Sie haben eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern (ab 2025 erhöht auf 80 Kilometer) oder weisen einen CO2-Ausstoß von maximal 50 Gramm pro Kilometer auf.
Bei der Versteuerung eines Dienstwagens mit Elektro-Antrieb nach der Fahrtenbuchmethode muss der Fahrer alle dienstlichen und privaten Fahrten detailliert aufzeichnen, zum Beispiel mit einer Fahrtenbuch-Software. Alle Kosten, die der Arbeitgeber in diesem Zusammenhang übernimmt, müssen zudem nachgewiesen werden. Diese werden dann durch die gesamte Jahreslaufleistung geteilt, um den Preis für jeden gefahrenen Kilometer zu ermitteln, welcher dann mit der privat zurückgelegten Kilometerzahl multipliziert wird. Diese Methode ermöglicht eine exakte Berechnung des geldwerten Vorteils, der für die private Nutzung anfällt.
Neben der pauschalen Versteuerung von Dienstwagen mit Elektro- und Hybrid-Antrieb und der Versteuerung nach Fahrtenbuch bringen Firmenwagen mit Elektro-Antrieb einen weiteren steuerlichen Vorteil: Bei reinen Elektrofahrzeugen entfällt die Kfz-Steuer noch bis zum 31.12.2030, wenn diese zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 erstmals zugelassen wurden bzw. werden. Dienstwagen mit Hybrid-Antrieb sind von dieser Steuerbefreiung ausgenommen.
Hinweis: Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge ist seit dem 18.12.2023 ausgelaufen, obwohl dieser eigentlich auch noch für das Jahr 2024 gelten sollte. Alle bis zum 17.12.2023 eingegangenen Anträge werden jedoch noch bearbeitet.
Nicht nur die Versteuerung ist bei Dienstwagen mit Elektro-Antrieb vorteilhaft. Die gewerbliche Nutzung von Elektrofahrzeugen bringt noch weitere Vorzüge mit sich:
Nicht nur aufgrund der Versteuerung sind Dienstwagen mit Elektro-Antrieb eine sinnvolle Investition für Unternehmen und Selbstständige. Sie stehen für eine nachhaltige Unternehmensführung, welche für moderne Arbeitgeber entscheidend ist.
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